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Beratung von Projektträgern

Wenn Sie kurz davor stehen, sich in dieses spannende Abenteuer zu stürzen und Ihre ersten Gäste zu empfangen, ist es wichtig, dass Sie einige notwendige Schritte nicht vergessen. Das Fremdenverkehrsamt der Pays d'Oise et d'Halatte steht Ihnen zur Seite, um Sie fachlich zu beraten und Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung Ihres Tourismusprojekts zu begleiten.

Tipps für Hosts

Möchten Sie eine privat geführte Touristenunterkunft gründen oder übernehmen?

Um eine Ferienwohnung oder ein Gästezimmer zu eröffnen, müssen einige administrative Schritte unternommen werden:

- Der allererste Schritt vor der Eröffnung Ihrer Ferienunterkunft ist seine Erklärung im Rathaus. Ein Cerfa-Formular (13566/14004) muss ausgefüllt und im Rathaus der Gemeinde, in der sich die Unterkunft befindet, abgegeben werden. Eine Empfangsbestätigung wird an die Eigentümer zurückgeschickt und muss an das Fremdenverkehrsamt weitergeleitet werden. Diese Meldung ist obligatorisch und kostenlos.

- Ab Ihrer ersten Anmietung müssen Sie sich bei der Touristeninformation melden. Dieser informiert Sie über die in dem Gebiet geltenden Vorschriften über die Erhebung der Kurtaxe.

Das Fremdenverkehrsamt Pays d'Oise et d'Halatte wirbt kostenlos und ohne Mitgliedschaft für alle Unterkünfte in seinem Gebiet, sofern diese die geltenden Gesetze einhalten. Diese Werbung umfasst eine Veröffentlichung im Reiseführer, einen Eintrag auf seiner Internetseite, eine ständige Unterstützung und eine Begleitung bei Ihren Schritten.

Es ist empfehlenswert, seine Unterkunft zu klassifizieren (von 1 bis 5 Sternen). offizielle Garantie für Servicequalität und Komfort an die Kundschaft weitergegeben werden. Diese Klassifizierung ermöglicht außerdem einen Steuerabzug von 71% auf die steuerpflichtigen Mieteinnahmen, anstelle von 50% für eine nicht klassifizierte möblierte Wohnung. Über die Klassifizierung hinaus können Sie dann einen Antrag auf ein Gütesiegel stellen wie Gîtes de France oder Clévacances für Ihre möblierte Ferienwohnung.

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